Kosten und Möglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lerntherapie zu finanzieren:
Selbstzahlung
Als Selbstzahler:in erhalten Sie monatlich eine Rechnung für die laufenden Sitzungen. Die Kosten werden transparent und verbindlich im Vorfeld vereinbart.
Kostenübernahme durch die Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII)
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine integrative Lerntherapie gemäß § 35a SGB VIII. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und berate Sie zu den erforderlichen Schritten.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Familien, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten, können eine Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.